Kosten

Einzeltherapie, Selbsterfahrung oder Supervision

€ 122 für eine Einheit (50 min)

Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger pro einheit

€ 33,70 - ÖGK

€ 46,60 - BVAEB

€ 45,00 - SVS

Wenn sie die Honorarnote bei ihrer Sozialversicherung einreichen wollen, benötigen sie spätestens vor der zweiten Psychotherapieeinheit eine ärztliche Bestätigung für Psychotherapie (Haus- oder FachärztIn). Hier zum Download der Bestätigung.

Download
Bestätigung Ärztliche Untersuchung (psyc
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Bei privater Zusatzversicherung werden für gewöhnlich die Gesamtkosten refundiert.

Psychotherapie bei Kinden und Jugendlichen

Zusätzlich zu oben genanntem Zuschuss der Sozialversicherung kann bei Kindern und Jugendlichen ein weiterer Zuschuss über die Jugendwohlfahrtsbehörde des Landes Steiermark beantragt werden.

 

Paartherapie, Familientherapie

€ 200 für eine Einheit (90 min)

Ausgaben für Psychotherapie können im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt.