€ 120 für eine Einheit (50 min)
Bei privater Zusatzversicherung werden für gewöhnlich die Gesamtkosten refundiert.
Zusätzlich zu oben genanntem Zuschuss der Sozialversicherung kann bei Kindern und Jugendlichen ein weiterer Zuschuss über die Jugendwohlfahrtsbehörde des Landes Steiermark beantragt werden.
€ 200 für eine Einheit (90 min)
Ausgaben für Psychotherapie können im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt.
Praxis für Psychotherapie, Klinische- und Gesundheitspsychologie